Sicherheit

Ein Vorstand muss das unterschreiben können.

Ihr Verein ist Verantwortlicher, Förderbuch ist Auftragsverarbeiter. Alles auf dieser Seite ist so gebaut, dass diese Rollenverteilung auch dann noch trägt, wenn jemand nachfragt.

Was wir tun
  • Server und Datenbank in der EU. Anwendung in Frankfurt, Datenbank in Frankfurt. Kein Drittlandtransfer als Regelfall – und damit keine Diskussion über Art. 44 ff. DSGVO.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag. Nach Art. 28 DSGVO, mit dem Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter. Sie bekommen ihn, bevor der erste Beleg hochgeladen wird.
  • Rollen statt Vertrauen. Vorstand, Kasse, Projektleitung, Prüfung – jede Rolle sieht und darf genau das, was ihre Aufgabe verlangt.
  • Protokoll, das bleibt. Wer wann was geändert hat, steht in der Akte. Nicht, um zu überwachen, sondern weil eine Prüfung genau danach fragt.
  • Zwei Faktoren und Passkeys. Ein zweiter Faktor ist eingebaut, Anmeldung ohne Passwort möglich.
  • Verschlüsselte Übertragung, getrennte Mandanten. Jeder Verein sieht ausschliesslich seine eigene Organisation.
Was wir ausdrücklich nicht tun
  • Kein Analysedienst, kein Tracking. Weder Google Analytics noch ein „datenschutzfreundlicher“ Ersatz.
  • Keine externen Schriften, keine CDNs. Alles wird vom eigenen Server ausgeliefert. Deshalb überträgt der Aufruf dieser Seite keine IP-Adresse an Dritte.
  • Kein Cookie-Banner. Nicht, weil wir ihn weglassen, sondern weil wir nur ein technisch notwendiges Sitzungscookie setzen. Ohne Werbung, ohne Zustimmung.
  • Kein Datenverkauf, keine Weitergabe. Ihre Bescheide sind Ihre Bescheide.
  • Kein Training fremder KI mit Ihren Daten. Wo Förderbuch beim Schreiben hilft, geschieht das auf Ihre ausdrückliche Handlung hin und nicht im Hintergrund.
Der Punkt, den fast alle falsch bauen

Löschen und Aufbewahren sind zwei verschiedene Dinge.

Im Zuwendungsrecht gelten Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren (AO § 147, ANBest-P, VV zu § 44 BHO). „Nutzer löscht Projekt → Daten weg“ ist deshalb falsch – und es ist ein Fehler, den man nachträglich nicht mehr repariert.

Förderbuch trennt beides von Anfang an: Was aus Ihrer Ansicht verschwindet, ist nicht dasselbe wie das, was gelöscht werden darf. Jede Akte weiss, bis wann sie aufzubewahren ist – und sagt es Ihnen.

  • Aufbewahrungsfrist steht an der Akte, nicht in einem Merkblatt
  • Gelöscht wird, was gelöscht werden darf – nicht mehr und nicht weniger
  • Beim Ende des Vertrags bekommen Sie Ihre Unterlagen, bevor etwas verschwindet
Projekt abgeschlossen2027
Verwendungsnachweis anerkannt2028
Aufbewahrung läuftbis 2037
Erst danach löschbar2038
Zum Nachlesen

Die Unterlagen, nach denen eine Vorstandssitzung fragt.

Impressum und Datenschutzerklärung stehen offen. Auftragsverarbeitungsvertrag und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bekommen Sie auf Anfrage – sie gehören in den Vertrag, nicht ins Schaufenster.

Sehen Sie es an Ihren eigenen Bescheiden.

Ein Gespräch, ein Zugang, keine Verkaufsschleife.