Ihr Verein ist Verantwortlicher, Förderbuch ist Auftragsverarbeiter. Alles auf dieser Seite ist so gebaut, dass diese Rollenverteilung auch dann noch trägt, wenn jemand nachfragt.
Im Zuwendungsrecht gelten Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren (AO § 147, ANBest-P, VV zu § 44 BHO). „Nutzer löscht Projekt → Daten weg“ ist deshalb falsch – und es ist ein Fehler, den man nachträglich nicht mehr repariert.
Förderbuch trennt beides von Anfang an: Was aus Ihrer Ansicht verschwindet, ist nicht dasselbe wie das, was gelöscht werden darf. Jede Akte weiss, bis wann sie aufzubewahren ist – und sagt es Ihnen.
Impressum und Datenschutzerklärung stehen offen. Auftragsverarbeitungsvertrag und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bekommen Sie auf Anfrage – sie gehören in den Vertrag, nicht ins Schaufenster.
Ein Gespräch, ein Zugang, keine Verkaufsschleife.